Wir unterstützen Sie gerne bei der Einbürgerung, insbesondere wenn diese nicht vorankommt.


Im Ausländerrecht, also bei der Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis, sind wir in bestimmten Angelegenheiten mit langer Erfahrung auch tätig.

Dies übernimmt Rechtsanwalt Jan Buchholz mit seiner zusätzlichen Qualifikation im Verwaltungsrecht.

Gerne können Sie sich an uns wenden.

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