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Verkehrsrecht

Unfallregulierung

- Schadenersatz
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Wertminderung
- Nutzungsausfall
- Schmerzensgeld

Tipp: Bei einem vom Unfallgegner verursachten
Verkehrsunfall können Sie sich generell von Beginn
an anwaltlich vertreten lassen.
Die Rechtsanwaltsgebühren müssen von der Haftpflicht-
versicherung des Unfallgegners übernommen werden.
Dies ist durch die Gerichte entschieden und mit einer
"Waffengleichheit" gegenüber den Versicherungen
begründet worden. Der Rechtsanwalt kann
ungerechtfertigte Kürzungen zurückweisen und von
Beginn an auf eine schnelle vollständige Regulierung
hinwirken.


Vollkasko und Teilkasko
 

Bußgeldsachen

- Ordnungswidrigkeiten
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Fahrverbot
- Geschwindigkeit, Abstand, Rotlicht,
  Fahrstreifenwechsel, Vorfahrtsverstoß,
  Handy, Fahrzeugmängel,
  Vorwurf Unfallverursachung u.a.

Verkehrsstrafrecht


- Fahrlässige Körperverletzung,
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Nötigung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Alkohol
- Drogen


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsrecht

 

Hierzu gehört auch:

- Fahrerlaubnisrecht
- Entzug der Fahrerlaubnis
- MPU
- Aufbauseminar
- 18 Punkte
- Fahreignung im Alter
- Fahrtenbuch
- Wiedererteilung der
  Fahrerlaubnis

 

Vertragsrecht

 

- Autokauf
- Rücktritt
- Schadensersatz

 

 

 

 

 

Hinweis:  Wir akzeptieren alle Rechtsschutz-
versicherungen. Es besteht bei allen Rechtsschutz-
versicherungen die freie Anwaltswahl.
Gerne holen wir für Sie die Deckungszusage ein.