Unfallregulierung


Wir kümmern uns für Sie um die Regulierung des Verkehrsunfalles. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, ist dies für Sie schon belastend genug. Die daran anschließenden Arbeiten übernehmen wir gerne für Sie.

Bei einem Unfall sind von Beginn an viele Aspekte zu berücksichtigen. Es ist wichtig, dass Sie sich möglichst gleich nach einem Unfall bei uns melden, damit wir alles in Ihrem Interesse steuern können. Die Versicherung des Unfallgegners hat nicht in erster Linie Ihr Interesse im Sinn.

Zu beachten sind insbesondere folgende Ansprüche:

  • Schadenersatz
  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagen
  • Schmerzensgeld bei leichteren Verletzungen

Tipp: Bei einem vom Unfallgegner verursachten Verkehrsunfall können Sie sich generell von Beginn an anwaltlich vertreten lassen.
Die Rechtsanwaltsgebühren müssen bei einem vom Gegner verursachten Unfall von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden.

Gerade zu Beginn werden wichtige Weichen gestellt und müssen folgenreiche Fehler vermieden werden.

Die Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren durch die Gegenseite bei einem vom Gegner nachweisbar verursachten Unfall ist durch die Gerichte entschieden und mit einer "Waffengleichheit" gegenüber den Versicherungen begründet worden. Der Rechtsanwalt kann ungerechtfertigte Kürzungen zurückweisen und von Beginn an auf eine schnelle vollständige Regulierung hinwirken.

Unfallsoforthilfe mit möglicher Begutachtung!

Wir kümmern uns, wenn Sie dies wünschen, auch um die schnelle Begutachtung durch anerkannte erfahrene Kfz-Sachverständige. Dies kann auch sofort bei uns erfolgen, bei Ihnen oder beim Sachverständigen.

Näheres hierzu finden Sie unter:

Kfz-Gutachten bei uns


Rufen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne.
Tel. 030 604 32 36


Sie können sich auch per E-Mail an uns wenden

kontakt@kanzleibuchholz.de

oder über WhatsApp Kontakt zu uns aufnehmen

0175 493 45 45


E-Mail
Anruf
Karte