Rechtstipps zum Unfall


Bei einem Verkehrsunfall ist vieles zu beachten. Unsere Kanzlei bearbeitet seit vielen Jahren insbesondere Unfallangelegenheiten. In der Regel kann die Regulierung durchgesetzt werden.

Bei uns finden Sie daher natürlich auch Rechtstipps zur Unfallregulierung.  Dennoch bleibt es sinnvoll, sich sofort nach dem Unfall anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Bei einem Verkehrsunfall können Sie sich generell von Beginn an anwaltlich vertreten lassen.
Die Rechtsanwaltsgebühren müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden, wenn der Unfallgegner den Unfall verursacht hat.
Dies ist durch die Gerichte entschieden und mit einer "Waffengleichheit" gegenüber den Versicherungen begründet worden. Der Rechtsanwalt kann ungerechtfertigte Kürzungen zurückweisen und von Beginn an auf eine schnelle vollständige Regulierung hinwirken.





Tipps für richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall


Ein Verkehrsunfall stellt für jeden Beteiligten ein unvorhergesehenes Ereignis dar, das mit einer extremen Belastungssituation verbunden ist. Oftmals ist man – völlig zu Recht – von der Situation überfordert. Dies führt leider sehr häufig dazu, dass im Anschluss an den eigentlichen Verkehrsunfall Fehler gemacht werden, die sich im weiteren Verlauf sowohl im Hinblick auf die Schadensregulierung, als auch im Hinblick auf ein etwaiges Bußgeldverfahren sehr nachteilig auswirken können.


Wir möchten Ihnen nachfolgend einige Hinweise geben, um derartige Fehler zu vermeiden:

  • Unterschreiben Sie keinerlei Schriftstücke, die sich auf den Unfallhergang oder die Schuldfrage beziehen.

  • Machen Sie gegenüber der Polizei keinerlei Angaben, mit denen sie sich selbst belasten könnten.

  • Die Polizei wird Sie schon am Telefon auffordern, die Unfallstelle zu räumen. Machen Sie sofort nach dem Unfall aussagekräftige Fotos, die nach Möglichkeit auch die gesamte Unfallstelle auf einem einzigen Bild und die Endstellung der Fahrzeuge zeigen. Es ist wichtig, dass diese Fotos gemacht werden, bevor die Fahrzeuge (beispielsweise um die Unfallstelle zu räumen) an den Straßenrand gefahren werden.

  • Fotografieren sie auch etwaige Bremsspuren auf der Fahrbahn

  • Notieren Sie sich alle Kennzeichen

  • Sehen Sie sich sofort um, ob gegebenenfalls am Straßenrand Personen stehen, die den Unfallhergang beobachtet haben könnten. Notieren Sie sich Namen und Anschriften dieser Personen. Es könnte sich hier um sehr wichtige Zeugen handeln, die bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung Ihre Version des Unfallhergangs vor Gericht bestätigen können. Leider gehen diese Zeugen oftmals sehr schnell wieder ihres Weges, wenn der Unfall nicht „interessant genug“ ist, um zu bleiben.

  • Lassen Sie sich vom Unfallgegner nicht einschüchtern.

  • Rufen Sie in jedem Fall sofort die Polizei an (sollten Sie wider Erwarten Alkohol getrunken, oder Drogen bzw. andere Substanzen zu sich genommen haben, oder aber nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, wäre dies allerdings zu überdenken…)

  • Lassen Sie sich vom Unfallgegner dessen Papiere zeigen (Personalausweis, Führerschein). Der Unfallgegner ist vor Eintreffen der Polizei zwar nicht verpflichtet, Ihnen diese Dokumente zu zeigen, es ist ihnen aber nicht verboten, danach zu fragen.


Abschließend noch eine sehr wichtige Empfehlung:

  • Installieren Sie in Ihrem, Fahrzeug eine Dashcam!

Diese ist im gut sortierten Elektronik-Fachmarkt bereits für ca. 100,00 € zu erhalten und kann Ihnen nicht nur bei einer Schadensregulierung, sondern auch bei etwaigen Bußgeldsachen oder strafrechtlichen Vorwürfen gute Dienste leisten.


Als Beispiel hierfür möchten wir sogenannte „Spurwechselunfälle“ anführen. Stellen Sie sich vor, Sie fahren vorschriftsmäßig in der rechten Spur plötzlich zieht der Unfallgegner von der linken Fahrspur in die Ihrige. Sie haben hier alles richtig und der Unfallgegner alles falsch gemacht. Die jahrzehntelange anwaltlicher Erfahrung lehrt allerdings, dass der Unfallgegner nun plötzlich eine völlig gegenteilige Unfallschilderung abgibt. Er behauptet, Sie seien von der rechten Fahrspur nach links gezogen. Wenn hier keine unabhängigen Unfallzeugen zur Verfügung stehen, werden derartige Fälle von den Versicherungen regelmäßig nur mit einer Quote 50/50 reguliert. Dies bedeutet zum einen, dass Ihr Vertrag belastet wird und Sie deshalb höhere Prämien zahlen müssen. Zum anderen erhalten Sie nur die Hälfte ihres eigenen Schadens ersetzt. Hier kann für Sie schnell ein fünfstelliger Betrag auflaufen. Wenn Sie in diesem Beispielsfall allerdings eine Dashcam installiert hätten, könnte ohne jede Schwierigkeit der Nachweis geführt werden, dass Sie Ihre Fahrspur nicht verlassen haben. Zwar gehen die Meinungen nach wie vor auseinander, ob derartige Aufzeichnungen vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden dürfen. Aber vor einiger Zeit hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem wegweisenden Beschluss vom 04.05.2016 (Az.: 4 Ss 543/15) die Zulässigkeit als Beweismittel in einem konkreten Einzelfall bejaht. Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage liegt noch nicht vor. Somit kann also gegenwärtig  jeder Richter in eigener Verantwortung entscheiden, ob er die Aufzeichnung einer derartigen Dashcam als Beweismittel zulässt, oder nicht. Um diesen Beweis aber überhaupt erst anbieten zu können, benötigt man natürlich zwangsläufig die Aufzeichnung. Hat man eine derartige Dashcam nicht installiert, kann man auch nichts anbieten.



Generell gilt, sich nach einem Verkehrsunfall umgehend anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Die Kosten hierfür sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen, sofern der Unfall vom Unfallgegner allein verursacht wurde.

Um ganz sicherzugehen empfehlen wir zudem den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung.


Rechtsanwalt Björn von der Ohe für Kanzlei Buchholz, Berlin, Juni 2021


Anfahren vom Fahrbahnrand

Es gibt bestimmte Situationen im Straßenverkehr, bei denen eine ganz besondere Sorgfalt erforderlich ist. Dazu gehören unter anderem der Fahrstreifenwechsel, das Rückwärtsfahren und das Anfahren vom Fahrbahnrand.
In der Straßenverkehrsordnung wird dieser besonders strenge Maßstab durch folgendes ausgedrückt: Eine Gefährdung anderer muss ausgeschlossen sein.
Beim Rückwärtsfahren oder Anfahren vom Fahrbahnrand ist zudem zusätzlich die Formulierung vorhanden: „erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen“
Gemeint ist natürlich, sich einer Unterstützung durch eine andere einweisende Person zu bedienen. In der Theorie ist dies leicht gesagt, in der Praxis steht oft keiner zur Verfügung.
Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich sehr streng. Dies wurde auch durch das höchste Berliner Gericht, das Kammergericht mehrfach bestätigt:
„Kommt es in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Anfahren vom Fahrbahnrand zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs,  … , so haftet der Anfahrende allein…“
Der Zusammenhang wird weit gefasst, wie das Kammergericht mit Beschluss bereits aus dem Jahr 2007 (12 U 202/06) ausdrücklich festhielt:
„Der unmittelbare räumliche Zusammenhang ist jedenfalls bei einem Zusammenstoß nach etwa 10 bis 12 m vom Ort des Anfahrens gewahrt; der Einfahrvorgang endet jedenfalls erst, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat, wofür jede Einflussnahme des Anfahrens auf das weitere Verkehrsgeschehen auszuschließen ist.“
Selbst wenn im fließenden Verkehr jemand in dem Moment nach rechts den Fahrstreifen wechselt, haftet der Anfahrende alleine. Der fließende Verkehr hat Vorrang.
Beim Anfahren vom Fahrbahnrand ist daher besondere Vorsicht geboten.

Rechtsanwalt Jan Buchholz, Mai 2022


Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge


 

Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, die aktuellen Verkehrsregeln zu kennen.
Dennoch kann ein Schild, wenn man es zum ersten Mal auf der Straße sieht, zumindest gewöhnungsbedürftig sein.
Im Jahr 2020 wurde das Zeichen 277.1 der Straßenverkehrsordnung eingeführt.
Der rote Rand kennzeichnet es als ein Verbotsschild. Nach der Gestaltung darf ein links abgebildeter roter Pkw weder ein rechts schwarz gezeichnetes Fahrrad, noch ein rechts darunter befindliches Motorrad überholen.
Der offizielle Text in der StVO lautet: „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“
In der Erläuterung heißt es: „Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen.“
Auch wenn das Schild noch eher selten zu sehen ist, kann es nicht schaden, hierauf vorbereitet zu sein.

Rechtsanwalt Jan Buchholz, März 2022



Parkplatzunfall

Verkehrsunfälle auf Parkplätzen stellen einen juristischen Dauerbrenner dar.
Es passieren nicht nur jeden Tag derartige Unfall. Es gibt auch eine Vielzahl sich teilweise widersprechender Gerichtsentscheidungen.
Zwei Grundgedanken werden im Wesentlichen herangezogen. Die einen wollen die Straßenverkehrsordnung mit ihren speziellen Regeln möglichst wie sonst anwenden. Die anderen sehen die Parkplätze als besondere Gebiete an, auf denen die  allgemeine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme überwiege.
Die Anwendung der speziellen Regeln wie zum Beispiel Rechts vor Links führt regelmäßig zu klaren Haftungsentscheidungen mit der Alleinschuld eines Verkehrsteilnehmers.
Hingegen würde bei einer nur allgemeineren Rücksichtnahme von Gerichten eher eine Quote gebildet.
Dabei hat sich die Betrachtungsweise so entwickelt, dass viele Gerichte gerne berücksichtigen, ob der Parkplatz straßenähnliche Verhältnisse aufweist.
Wenn der Parkplatz wie eine Straße aufgebaut sei, gelten eher die speziellen Regeln mit klarer Haftung.
Argumente für einen Straßencharakter können zum Beispiel die Breite der Fahrbahnen und bauliche Merkmale wie Bürgersteige sein.

Rechtsanwalt Jan Buchholz Oktober 2023


Restwertberechnung bei Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt immer dann vor, wenn die Reparaturkosten höher sind, als die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert eines Fahrzeugs.  Je höher der Restwert des beschädigten Fahrzeugs ausfällt, desto weniger muss die Versicherung aus eigener Kasse an den Geschädigten zahlen. Dies ist der Grund dafür, warum Versicherungen regelmäßig versuchen, ein höheres Restwertangebot zu unterbreiten. Aus anwaltlicher Praxis kann gesagt werden, dass in nahezu jedem Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens von der Versicherung ein höheres Restwertgebot unterbreitet wird, als der eigene Sachverständige ermittelt hat. Die Versicherungen argumentieren hier immer mit der sogenannten Schadenminderungspflicht. Insbesondere dann, wenn der Geschädigte nicht anwaltlich vertreten ist, wird ihm mit mehr oder weniger lauteren Methoden von der Versicherung der Eindruck vermittelt, es würde automatisch das höhere Restwertgebot gelten. Dies ist nicht der Fall!    Hierzu liegt eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) vor. Danach ist der Geschädigte dazu berechtigt, sein Fahrzeug zu genau demjenigen Preis zu verkaufen, den sein eigener Sachverständige in einem Gutachten ausgewiesen hat, sofern das Gutachten eine korrekte Wertermittlung erkennen lässt. Wenn die Versicherung danach ein höheres Gebot abgibt, ist dies unbeachtlich! Wichtig zu wissen ist, dass der eigene Sachverständige hier nur auf dem lokalen Markt Restwertangebote einholen muss. Weder ist der Geschädigte selbst dazu verpflichtet, über die Einholung des Sachverständigengutachtens hinaus eigene Marktforschung zu betreiben, noch ist er dazu verpflichtet Angebote räumlich entfernter Interessenten einzuholen.  Die Rechtsmeinung des BGH wird von den Gerichten streng beachtet.    Als Beispiel kann hier ein Urteil des Landgerichts Gießen vom 1. August 2020 (Az.: 3 O 479/19) herangezogen werden. In dem entschiedenen Fall hatte der Geschädigte sein Fahrzeug zum gutachterlich kalkuliertem Restwert i.H.v. 8.000,00 € veräußert. Die Versicherung hatte vier Tage nach diesem Verkauf ein Restwertangebot über 26.750,00 € unterbreitet und sich geweigert, dem Geschädigten die Differenz i.H.v. 18.750,00 € zu erstatten. Das Landgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH klipp und klar ausgeführt, dass der eigene Sachverständige nur Restwerte auf dem regionalen Markt einholen muss. Der Grund dafür ist in der Tatsache zu sehen, dass es einem Geschädigten möglich sein muss, sein Fahrzeug einer ihm vertrauten Vertragswerkstatt oder einem angesehenen Gebrauchtwagenhändler vor Ort bei dem Erwerb eines Ersatzwagens in Zahlung zu geben. Das für den Kauf eines Ersatzfahrzeugs unter Inzahlunggabe des Unfallwagens notwendige persönliche Vertrauen wird typischerweise nur ortsansässigen Vertragswerkstätten oder Gebrauchtwagenhändlern entgegengebracht, die der Geschädigte entweder kennt, oder unschwer auf ihre Seriosität überprüfen kann. Genau dies ist aber bei den Angeboten über Restwertbörsen, die von den Versicherungen unterbreitet werden, nicht der Fall.    Merke:    Wenn die gegnerische Versicherung ein höheres Restwertangebot unterbreitet, nachdem das Fahrzeug bereits zu dem vom eigenen Gutachter ermittelten Betrag verkauft wurde, ist das Restwertangebot der Versicherung unbeachtlich!  Um zu vermeiden, von der gegnerischen Versicherung möglicherweise übervorteilt zu werden, ist es dringend angeraten, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

Rechtsanwalt Björn von der Ohe, Kanzlei Buchholz, Berlin, Juni 2021



Beschädigter Kindersitz / Abzug neu für alt?

In Verkehrsunfallsachen wird regelmäßig mit den Versicherern darum gestritten, in welcher Höhe die Kosten für einen unfallbeschädigten Kindersitz zu erstatten sind. Hintergrund ist der in unserem Schadensersatzrecht grundsätzlich anerkannte Abzug „neu für alt“. Mit einfachen Worten erklärt bedeutet dieser Abzug, dass der Geschädigte durch das schädigende Ereignis (Unfall) keine unverdiente Besserstellung erhalten soll. Dieser Grundsatz gilt im gesamten Schadensersatzrecht. Er wird der Tatsache gerecht, dass ein Geschädigter oft nagelneue Teile erhält, obwohl die beschädigten Teile eigentlich schon sehr alt waren und deutlich an Wert verloren haben. Deshalb erhält ein Geschädigter in solchen Fällen auch nur den Betrag, den er aufwenden müsste, um ein gebrauchtes Teil zu erwerben.

Wie verhält es sich nun mit einem Kindersitz, der zum Unfallzeitpunkt im Fahrzeug war? Auch hier versuchen die Versicherer regelmäßig, einen derartigen Abzug durchzusetzen, wenn der Kindersitz schon etwas älter war und entsprechende Gebrauchsspuren aufwies. Außerdem wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass ein Austausch aus Sicherheitsgründen nicht erforderlich sei, weil die beim Unfall freigesetzte Energie nicht stark genug gewesen sei, den Kindersitz auch zu beschädigen.

In diesem Zusammenhang ist ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Norderstedt von Interesse (Urteil vom 20.10.2020, Az.: 47 C 28/17)

Dem Urteil lag ein Verkehrsunfall zu Grunde, bei dem die Stoßfänger gebrochen, die Heckklappe gestaucht sowie ein Querträger eingedrückt wurde.

Das Gericht hat hier mit deutlichen Worten darauf hingewiesen, dass es dem Geschädigten nicht zumutbar ist, den vor dem Verkehrsunfall bestehenden Zustand durch die Anschaffung gebrauchter Kindersitze wieder herzustellen. Danach kann es dem Geschädigten eben gerade nicht zugemutet werden, für seine Kinder in einem derart sensiblen Bereich wie dem Schutz vor oftmals schwerwiegenden Verletzungen auf einen gebrauchten Kindersitz zurückzugreifen. Diesen müsste der Geschädigte dann ja zwangsläufig auch auf dem Gebrauchtmarkt (e-bay etc.) kaufen. Die Vorgeschichte eines derartigen gebrauchten Kindersitzes wäre natürlich nicht bekannt. Insbesondere könnte gar nicht beurteilt werden, ob dieser Kindersitz nicht möglicherweise ebenfalls bereits in einen Verkehrsunfall verwickelt war. Das Gericht lässt daher auch keinerlei Unterschied zu, ob der gebrauchte Kindersitz von einer Privatperson oder von einem Händler erworben wird. Gerade im Straßenverkehr kommt es regelmäßig zu schwerwiegenden Verletzungen. Deshalb muss ein Kindersitz auch in jeder Hinsicht dazu in der Lage sein, das Kind vor diesen Verletzungen zu schützen. Einen Abzug neu für alt wird vom Gericht mit deutlichen Worten verneint. Es wurde klargestellt, dass sich durch die Anschaffung eines neuen Kindersitzes das individuelle Nutzungspotenzial des Kindersitzes für den Geschädigten gerade nicht erhöht. Der Kindersitz soll solange genutzt werden, wie dies nach Größe und  Gewicht der Kinder möglich ist. Irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass ohnehin ein Austausch des Kindersitzes während der üblichen Nutzungsdauer beabsichtigt war, sind für das Gericht hier nicht erkennbar gewesen.

Folgerichtig hat das Gericht im entschiedenen Fall dem Geschädigten die vollen Kosten zugesprochen, die erforderlich sind, um einen neuen Kindersitz zu kaufen.

Rechtsanwalt Björn von der Ohe für Kanzlei Buchholz, Juni 2021




Unfall als Straftat?

Auch ein „normaler“ Unfall kann zu einem Strafverfahren führen.

Bereits wenn der Unfallgegner ein sogenanntes Schleudertrauma erleidet, wird ein Strafverfahren gegen den Unfallverursacher eingeleitet. Der Strafvorwurf lautet dann Fahrlässige Körperverletzung. Es drohen neben der Strafe Konsequenzen für die Fahrerlaubnis und die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Eine anwaltliche Vertretung kann sinnvoll sein. Bei einer rechtlichen Überprüfung kann es auf viele Aspekte ankommen. Ist zum Beispiel die Verletzung des Unfallbeteiligten nachgewiesen? Zudem kann auch noch einmal die Frage der Unfallverursachung untersucht werden. Auch auf andere Gesichtspunkte kann hingewiesen werden.

Rechtsanwalt Jan Buchholz, Sept. 2018


Unfallregulierung bei ausländischem Verursacherfahrzeug

Wir Deutsche reisen gerne ins Ausland. Viele Besucher aus anderen Ländern kommen zu uns. Natürlich kann es auch in dieser Zeit zu Verkehrsunfällen kommen. Sowohl bei einem Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Verursacher als auch bei einem Unfall im Ausland können deutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Durchsetzung der Regulierung übernehmen. Auch bei einem Unfall im Ausland ist in der Regel von Deutschland aus die Regelung ohne Gerichtsverfahren durchsetzbar. Das gilt jedenfalls für alle EU-Staaten sowie zusätzlich für die Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen.

Wenn es in Deutschland zu einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug kommt, können die Ansprüche gegenüber der Grünen Karte, genauer Deutsches Büro Grüne Karte e.V., in Deutschland durchgesetzt werden. Dies gilt für mehr als 40, insbesondere europäische, aber auch weitere Staaten. In Deutschland gilt natürlich deutsches Recht. Der Geschädigte kann sich sofort anwaltlich vertreten lassen. Die Gegenseite muss bei einem vom Unfallgegner verursachten Unfall immer auch die Rechtsanwaltskosten erstatten. Es empfiehlt sich die anwaltliche Vertretung von Beginn an, damit auf die zügige vollständige Regulierung geachtet werden kann.  

Rechtsanwalt Jan Buchholz, Juni 2018


Dashcam verwertbar?  

Kameras in Autos, sogenannte Dashcams werden immer beliebter. Unfallsituationen können festgehalten werden. Natürlich ist vor allem die Frage von Interesse, ob einem die Aufnahmen überhaupt etwas nutzen. Dabei geht es um die rechtliche Verwertbarkeit. Abschließend ist dies zwar noch nicht geklärt. Jedoch können die Kameras durchaus von Vorteil sein. Das Oberlandesgericht Stuttgart ließ in einer Gerichtsverhandlung vom Juli 2017 grundsätzlich die Berücksichtigung zu. Es legte sich zwar nicht endgültig fest, weil es kein Urteil erlassen musste. Jedoch kam es unter Berücksichtigung der Aufnahmen zu einer vergleichsweisen Einigung der Parteien. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte mit Urteil vom Mai 2016 die Verwertung einer Dashcam in einer Bußgeldsache bereits für zulässig erachtet.  Die Gerichte legen sich aber bisher nicht eindeutig fest. Es wird der Datenschutz mit Eingriff in die Persönlichkeitsrechte anderer, die zu sehen sind, auf der einen Seite gesehen. Auf der anderen Seite steht das Gewicht der zu klärenden Frage. In der Bußgeldsache wurde die Verwertung wegen der Schwere des Vorwurfs erlaubt. Es ging um das Überfahren einer Ampel nach mehreren Sekunden Rot und ein Fahrverbot. Insoweit ist interessant, dass es sich um die Kamera eines anderen Verkehrsteilnehmers handelte, die also den vom Vorwurf Betroffenen belastete.  Hauptzweck der Kamera im eigenen Fahrzeug ist es natürlich, die Aufnahmen zum eigenen Vorteil zu nutzen.  Aus eigener anwaltlicher Erfahrung kann berichtet werden, dass die Aufnahmen bereits hilfreich bei Fragen der Unfallregulierung und auch zur Entlastung in einer Bußgeldsache (bei der Frage, wer den Fahrstreifen wechselte) eingesetzt werden konnten, ohne dass es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommen musste. Der Erfolg konnte unter Vermeidung eines Gerichtsverfahrens erreicht werden.  

Rechtsanwalt Jan Buchholz, Januar 2018


Waffengleichheit“ nach Unfall

Bei einem vom Unfallgegner verursachten Unfall, kann sich der Geschädigte von Beginn an auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners anwaltlich vertreten lassen. Der Geschädigte kann den Rechtsanwalt frei auswählen. Die Kosten des Rechtsanwalts müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden.

Das Recht, von Anfang an den Unfall über einen Anwalt abwickeln zu lassen, wurde unter anderem mit einer „Waffengleichheit“ gegenüber der Versicherung begründet. Auch bei einem vermeintlich einfachen und eindeutigen Unfall geht es oft um Einwände und Abzüge, die der Geschädigte nur selten selbst überprüfen kann. Der Rechtsanwalt kann von Beginn an darauf achten, dass eine schnelle, ordnungsgemäße, vollständige Regulierung erfolgt.

Rechtsanwalt Jan Buchholz, Nov. 2016



Unfall mit geöffneter Tür  

Immer wieder kommt es zu Unfällen durch das Öffnen von Türen. Die typische Situation besteht darin, dass die Fahrertür eines rechts geparkten Autos geöffnet wird und von einem vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmer getroffen wird.    Jede Seite führt für sie günstige Argumente an. Der Vorbeifahrende rügt das unbedachte schnelle eventuell weite Öffnen der Tür. Derjenige, der die Tür geöffnet hat, gibt an, dass der Sicherheitsabstand nicht eingehalten worden wäre.    Natürlich existieren auch sehr viele Urteile zu diesem Thema.  Die Tendenz in der Rechtsprechung begünstigt inzwischen den Vorbeifahrenden. Gegen den Türöffner soll ein Anscheinsbeweis gelten.  Das höchste Berliner Gericht, das Kammergericht, entschied im Jahr 2004, dass bei einem Unfall „im unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Ein- bzw. Aussteigen“ der Beweis des ersten Anscheins gegen den spricht, der ein- oder ausgestiegen ist. Das Amtsgericht Mitte, das für Unfallsachen bis zu einem Wert von 5.000,- Euro für ganz Berlin zentral zuständige ist, bestätigte dies in einem Urteil von 2014.  Allerdings stellt der Anscheinsbeweis eine Regelung dazu dar, die die Frage der Beweislast betrifft und ist insbesondere für den Zweifelsfall relevant. Es kommt auf den genauen Vortrag an. Wenn der Türöffner darlegt, dass der Mindestabstand nicht eingehalten wurde, ist auch für ihn eine günstige Entscheidung möglich. Wichtig ist der genaue Vortrag. Im Falle eines Gerichtsverfahrens kann es auf Zeugen ankommen. Auch ist anhand der Art der Schäden ein Gutachten dazu denkbar, wie weit die Tür geöffnet war.  Bei der Frage des Sicherheitsabstandes führen die Gerichte gerne einen Meter an. Es gibt jedoch auch jüngere Entscheidungen, die betonen, dass der Abstand unter Berücksichtigung des Einzelfalles auch unter einem Meter liegen darf.  Gleich, ob es um die Rechte des Türöffners oder des Vorbeifahrenden geht, gibt es viele Gesichtspunkte zu beachten.

Rechtsanwalt Jan Buchholz, Nov. 2016


Rechtsabbiegen mit Busspur

Es gibt eine Situation, die immer wieder vorkommt und bei der sich nicht wenige fragen, wie sie sich richtig verhalten sollen. Sie wollen rechts abbiegen. Rechts befindet sich jedoch eine Busspur.

Soll man sich gleich ganz rechts auf dem Sonderfahrstreifen einordnen? Oder ist es besser, auf der Spur links daneben zu bleiben, wenn man mit dem Abbiegen verkehrsbedingt warten muss?Leider ist dies nicht eindeutig ausdrücklich gesetzlich geregelt.Richtigerweise muss grundsätzlich links neben der Busspur gewartet werden. Jedenfalls gilt dies, wenn auf der Busspur ein bevorrechtigtes Fahrzeug herangefahren kommen kann, bevor das Rechtsabbiegen abgeschlossen ist.

Dies folgt daraus, dass der Benutzer des Sonderfahrstreifens, also ein Bus oder gegebenenfalls auch ein Taxi, beim Geradeausfahren Vorrang hat vor dem Rechtsabbieger. Entsprechendes ergibt sich aus der juristischen Kommentierung hierzu. Auch existieren Urteile insbesondere für Berlin, in denen ausgeführt wird, dass sich ein Verkehrsteilnehmer "ordnungsgemäß" als Rechtsabbieger links neben der Busspur eingeordnet habe. Es wurde somit vorausgesetzt, dass dies das richtige Verhalten wäre.

In jedem Fall ist besondere Vorsicht geboten, da es sich um eine Situation handelt, bei der es immer wieder zu Unfällen mit Bussen oder auch sich unterschiedlich einordnenden anderen Fahrzeugen kommen kann.

Rechtsanwalt Jan Buchholz, Juli 2016


UHU“ nach Unfall

 Nach einem Verkehrsunfall kann mehr möglich sein, als mancher denkt.    Wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, wollen die Versicherungen grundsätzlich nur den Wiederbeschaffungswert (also Wert vor dem Unfall) abzüglich des Restwertes (Wert nach dem Unfall) erstatten.  Relativ bekannt ist die Ausnahme, dass bei einer tatsächlichen vollumfänglichen Reparatur die Reparaturkosten um 30 % über die Wiederbeschaffungswert liegen dürfen (130-%-Fall).  Jedoch können auch ohne Nachweis einer Reparatur Kosten abzurechnen sein, die über dem wirtschaftlichen Totalschaden liegen. Es handelt sich um den „Unter-Hundert-Prozent-Fall, auch genannt „UHU“. Auch bei Abrechnung nur nach Gutachten ohne Vorlage einer Reparaturrechnung können Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungswert ohne Abzug eines Restwertes abrechenbar sein. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nach dem Unfall sechs Monate im (wieder)  verkehrssicheren und fahrfähigen Zustand weiter genutzt wird.    Wenn der Unfall vom Unfallgegner verursacht wurde, besteht  das Recht des Geschädigten sich von Beginn an anwaltlich vertreten zu lassen. Die Kosten muss die Versicherung des Verursachers mitübernehmen.  

Rechtsanwalt Jan Buchholz, Mai 2016



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