Strafrecht


Wir verteidigen Sie gegen strafrechtliche Vorwürfe!

Beim Vorwurf einer Straftat ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und diese richtig einsetzen. Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache, sondern nutzen Sie Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie uns umgehend. Wir stehen Ihnen vom ersten Vorwurf an zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie mit dem Ziel der Einstellung. Unsere Verteidigung bezieht sich auf alle Stadien des Verfahrens vom ersten Vorwurf bis einer etwaigen Hauptverhandlung.

Wir verteidigen Sie gegen Strafvorwürfe grundsätzlich aller Art. Egal, ob mit Bezug zum Verkehrsrecht oder aus anderen Lebensbereichen.


Zu verkehrsrechtlichen Strafvorwürfen gehören insbesondere:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Trunkenheitsfahrt, Alkohol
  • Fahren unter Drogeneinfluß (Cannabis etc.)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis


Es droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Deshalb ist schnelles Handeln zwingend erforderlich.


Wir verteidigen Sie auch gegen Strafvorwürfe anderer Art, wie z.B.:

  • Vorsätzliche Körerverletzung
  • Beleidigung
  • Unerlaubter Waffenbesitz
  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Betrug
  • Jugendstrafverfahren


Je eher Sie sich melden, desto besser können die Verteidigungsmöglichkeiten sein.

Rufen Sie uns also gerne sofort an, wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden:


Tel. (030) 604 32 36


Natürlich können Sie sich auch per E-Mail unter kontakt@kanzleibuchholz an uns wenden.


Zudem bieten wir Ihnen auf unserer speziellen Homepage weitere interessante Informationen

zum Thema Fahrerflucht, Unfallflucht:





E-Mail
Anruf
Karte