Unsere Bewertungen:















Ihre Rechtsanwaltskanzlei für

Verkehrsrecht (Unfallregulierung, Bußgeld, Verkehrsstrafrecht, Autokauf)

Strafrecht

und Fahrerlaubnisrecht.

Mit der Erfahrung aus mehreren Tausenden geführten verkehrsrechtlichen Mandaten.

Dabei mehr als 3.000 Unfallregulierungsmandaten.

Gerne können Sie sich an uns wenden. Unser Ziel ist es, Ihr Recht durchzusetzen!

Unser Ziel sind zufriedene Mandanten. Es geht uns darum, Ihre Interessen durchzusetzen. Wir setzen uns mit Kompetenz und Engagement für Sie ein. Dabei legen wir großen Wert auf die persönliche Betreuung, da Sie bei uns als Mandant im Mittelpunkt stehen.

Wir befinden uns in Berlin, genauer im Süden des Bezirks Neukölln in Buckow. Es sind genügend Parkmöglichkeiten vorhanden.

Wir können bundesweit für Sie tätig werden.


Strafrecht

Wir verteidigen Sie gegen strafrechtliche Vorwürfe!

Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache, sondern kontaktieren Sie uns umgehend. Wir stehen Ihnen vom ersten Vorwurf an zur Seite.


Bußgeldsachen

Wir wehren uns für Sie gegen Bußgeldvorwürfe!

Wir wahren Ihre Rechte im Bußgeldverfahren, falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, auch bereits vor Erlass eines Bußgeldbescheides. Bereits vor Erlass des Bescheides können wir auf eine Einstellung hinwirken. Gerne sichern wir Ihre Interessen, wenn Ihnen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.


Unfallsoforthilfe mit möglicher Begutachtung! 

Wir kümmern uns um Ihren Verkehrsunfall. Sie können uns gerne sofort anrufen oder vorbeikommen. In der Regel können wir den Unfall noch am selben Tag aufnehmen und für Sie tätig werden, damit keine wertvolle Zeit verloren geht.

Wenn der Unfallgegner nachweisbar schuld hat, muss dessen Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Rechtsanwaltsgebühren erstatten. Es empfiehlt sich daher die anwaltliche Vertretung von Beginn an!

Wir kümmern uns, wenn Sie dies wünschen, auch um die schnelle Begutachtung durch anerkannte erfahrene Kfz-Sachverständige. Dies kann auch sofort bei uns oder bei Ihnen erfolgen.


Mit und ohne Rechtsschutz

Wir akzeptieren alle Rechtsschutzversicherungen. Es besteht bei allen Rechtsschutzversicherungen die freie Anwaltswahl.
Gerne holen wir für Sie die Deckungszusage ein. Dieser Service ist für sie kostenfrei .

Natürlich sind Sie bei uns auch willkommen, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein sollte. Wenn die Unfallregulierung durch die Gegenseite erfolgt, muss ohnehin die Gegenseite auch die Rechtsanwaltsgebühren übernehmen.

Wir sind gerne für Sie da!

Sie können uns gerne einfach anrufen unter

Tel.: 030 604 32 36


 oder per E-Mail  an uns wenden

kontakt@kanzleibuchholz.de


oder über WhatsApp Kontakt aufnehmen

 0175 493 45 45


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